Beratung und Unterstützung rund ums Arbeiten und Wohnen

Arbeitsvertrag / Einsatzvertrag: Koordination des Arbeitseinsatzes

Ihr rentalis-Personalberater sucht für Sie nach offenen Stellen über das firmeneigene Kundennetzwerk und anderweitigen Informationsplattformen. Haben wir eine passende Stelle gefunden, planen und koordinieren wir kostenlos Ihren Einsatz

Damit wir jederzeit auf dem neusten Stand der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge GAV sind und wir die Arbeitsverträge/Einsatzverträge entsprechend anpassen können, arbeiten wir eng mit den kantonalen Ämtern für Wirtschaft und Arbeit sowie mit dem SECO Bern und den Gewerkschaften zusammen.

Aufenthaltsbewilligung: Rundum-Service durch rentalis personal ag

Vermittelt Ihnen die rentalis personal ag einen Arbeitsplatz mit einer Vertragsdauer von über einem Jahr oder unbeschränkt, beantragt die rentalis personal ag für Sie eine Bewilligung B-EG/EFTA. Ist die Vertragsdauer kürzer so beantragt die rentalis personal ag für Sie eine Bewilligung L-EG/EFTA.

Gesetzesgrundlage

Mit Inkrafttreten des bilateralen Abkommens am 1. Juni 2002 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union EU sowie der Europäischen Freihandelszone EFTA über den freien Personenverkehr ist für die betreffenden ausländischen Arbeitnehmerinne und Arbeitnehmer weitgehend berufliche Mobilität gewährleistet.

Die wichtigsten Bewilligungen
    • Daueraufenthaltsbewilligung B-EG/EFTA:

 

  • 5 Jahre gültig, kann verlängert werden
  • für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag, mit Gültigkeit > 1 Jahr
  • Anspruch auf Familiennachzug
  • geografische und berufliche Mobilität
    • Kurzaufenthaltsbewilligung L-EG/EFTA:

 

  • wird auf Vorlage eines Arbeitsvertrages von weniger als 1 Jahr erteilt
  • Geltungsdauer = Dauer Arbeitsvertrag
  • Verlängerung der Bewilligung möglich, ohne das Land verlassen zu müssen
  • Anspruch auf Familiennachzug
  • geografische und berufliche Mobilität
    • Bewilligung C-EG/EFTA:

 

  • Wird nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren erteilt
  • Das Aufenthaltsrecht ist unbeschränkt und ist nicht an Bedingungen geknüpft
    • Unterkunft/Wohnung:

 

  • rentalis personal ag hilft Ihnen bei der Suche nach einer Unterkunft. Die Mietkosten gehen zu Ihren Lasten
Arbeiten und Leben in der Schweiz